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Die Forstbetriebsgemeinschaft Denklingen ist ein durch die höhere Forstbehörde anerkannter, wirtschaftlicher Verein im Sinne von §22 BGB. Die Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit erfolgte am 12. März 1974. Unsere Aufgabe ist es, die wirtschaftliche Lage der Mitglieder durch bestmögliche Bewirtschaftung des beteiligten Waldes zu fördern.
Auf diesen Seiten möchten wir unsere Mitglieder und Interessenten über unsere Aufgaben informieren. Zusätzlich finden Sie hier immer Neuigkeiten und Wichtiges rund um das Thema „Wald“.