Über uns

Ganz allgemein

Die Forstbetriebsgemeinschaft Denklingen ist ein als Waldwirt­schafts­gemeinschaft anerkannter Verein mit Sitz in Denklingen. Zweck der FBG ist es, die wirt­schaft­liche Lage der Mit­glieder durch bestmögliche Bewirt­schaftung des beteiligten Waldes zu fördern. Dies gilt insbesondere für die vorhandenen Klein- und Kleinst­privat­wald­besitzer. Jeder Wald­besitzer, der innerhalb des Ober­bergischen Kreises Wald­flächen besitzt, kann Mitglied in der FBG werden.

Weitere Aufgaben der FBG sind u.a. die Abstimmung von Wirtschaftsplänen, Belehrung der Waldbesitzer über zweckmäßige fortswirtschaftliche Maßnahmen durch das Forstamt, Zusammenfassung von Arbeiten (Durchforstungen usw.), Holzverkäufe und Anschaffungen, Bau und Unterhaltung von Wirtschaftswegen und vieles mehr.

Historisches

Die Waldwirtschaftsgemeinschaft (WWG) Denklingen (Ursprungsname) wurde am 26. Mai 1950 gegründet. Als Vorstandsmitglieder wurden Albert Simon (Vorsitz), Heinrich Rossenbach (Stellvertreter), Otto Braun (Geschäftsführer) und Walter Dick (Stellv. Kassierer) gewählt. Im Jahr 1962 wurde der Vorstand um Willy Pack (Vorsitzender) und Albert Krämer (2. Kassierer) hinzu. 1969 schloßen sich die WWG Heischeid und die WWG Denklingen zusammen, so dass daraus die Forstbetriebsgemeneinschaft Denklingen entstand. Bereits von Anfang an gab es eine enge Zusammenarbeit mit dem Kreisforstamt, dem Vorgänger des heutigen Landesbetriebs Wald und Holz, und dem Forstamt Bergisches Land. Zum jetzingen Zeitpunkt hat die FBG Denklingen 250 Mitglieder mit einer Fläche von 730 ha.

Struktur der FBG

Heute hat die FBG Denklingen eine Mitgliederzahl von rund 250 Mitgliedern mit insgesamt 730 Hektar Wald. 223 Mitglieder besitzen Flächen mit einer Gesamtgröße von 0-5 Hektar. 27 Waldbesitzer bewirtschaften Flächen über 5 Hektar. Diese für die Bewirtschaftung und den Holzverkauf ungünstigen Strukturen machen einen forstwirtschaftlichen Zusammenschluß dringend erforderlich. Durch die hervorragende Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Wald und Holz, dessen Mitarbeiter beispielsweise den Betriebsvollzug innerhalb der FBG gewährleisten und den Holzverkauf organisieren, können die Probleme des Kleinwaldbesitzes minimiert werden.